Der Begriff "Hundeführerschein" ist leider irreführend, da der nun in Niedersachsen zu erbringende Sachkundenachweis für Hundehalter/innen etwas anders aufgebaut ist, als z.B. die Verkehrs-Begleithund-Prüfung der Hundevereine – welche bislang als Hundeführerschein bezeichnet wurde.
Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, dabei steht die Überprüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse des Hundehalters /
der Hundehalterin im Vordergrund, die Ansprüche an den Hund hingegen sind etwas geringer als bei einer Verkehrs-Begleithund-Prüfung. Näheres: Prüfungsordnung
In unserer Hundeschule bieten wir die theoretische und praktische Sachkundeprüfung in Zusammenarbeit mit der Tierärztin Ute Fronz, Willenberg 71 in 49356 Diepholz an.
Der Sachkundenachweis für HundehalterInnen wurde 2011 im
Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
festgeschrieben und ist seit 1. Juli 2013 Pflicht.
Einige wichtig Details zum Sachkundenachweis und weiteren Vorschriften aus dem NHundG:
Zum gesamten NHundG