Für einen gewaltfreien und respektvollem Umgang mit unseren Hunden:

 

Hundeschule Zusammenspiel

(anerkannt gem. §11 TierschG)

 

Jutta Alberts

Lehmder Damm

49356 Diepholz

 

Mobil: 0151-50519255

Tel.: 05492-3264

 

attuj444@gmail.com

Hundeführerschein / Sachkundenachweis

Der Begriff "Hundeführerschein" ist leider irreführend, da der nun in Niedersachsen zu erbringende Sachkundenachweis für Hundehalter/innen etwas anders aufgebaut ist, als z.B. die Verkehrs-Begleithund-Prüfung der Hundevereine – welche bislang als Hundeführerschein bezeichnet wurde.

 

Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, dabei steht die Überprüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse des Hundehalters / der Hundehalterin im Vordergrund, die Ansprüche an den Hund hingegen sind etwas geringer als bei einer Verkehrs-Begleithund-Prüfung. Näheres: Prüfungsordnung

 

In unserer Hundeschule bieten wir die theoretische und praktische Sachkundeprüfung in Zusammenarbeit mit der Tierärztin Ute Fronz, Willenberg 71 in 49356 Diepholz an.

 

 

 

 

Der Sachkundenachweis für HundehalterInnen wurde 2011 im

Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

festgeschrieben und ist seit 1. Juli 2013 Pflicht.

  

Einige wichtig Details zum Sachkundenachweis und weiteren Vorschriften aus dem NHundG:

 

  • Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen!!!

 

  • Die praktische Sachkundeprüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

 

  • Die Kosten für jeden Prüfungsteil betragen ca. 70,-€ 

 

  • Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Sachkundenachweis erbringen. 

 

  • Der Hund muss spätestens bis zum 7. Lebensmonat mit einem Microchip gekennzeichnet sein. Die Chipnummer muss dem Hunderegister Niedersachsen gemeldet werden (https://www.hunderegister-nds.de/login), (17,26€ bis 27,97€)

 

  • Es ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen: Mindestversicherungssummen: Personenschäden 500.000 Euro, Sachschäden 250.000 Euro.

 

  • Die Hundehaltung ist bei der Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt) zu melden.

 

  • Bei Aufnahme eines erwachsenen Hundes, muss innerhalb eines Monats eine Meldung erfolgen.

 

Zum gesamten  NHundG